Text- och Programhuset

AGB für die Erstellung von Übersetzungen

1. Allgemeines und Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten aus­schließ­lich und für sämtliche mit uns auch zukünftig ge­schlos­senen Ver­ein­barungen, sofern nicht aus­drück­lich abweichende Ver­ein­ba­rungen ge­troffen wer­den. Abweichende Bedingungen des Auf­trag­ge­bers ver­pflich­ten uns nicht, auch wenn wir ih­nen nicht aus­drück­lich wider­spre­chen.

Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang un­serer Leistungspflicht ergeben sich ausschließ­lich aus unse­rer Auftragsbestätigung.

Erklärungen zum Vertragsabschluss, zur Konkre­tisie­rung der Leistung oder Mit­tei­lungen während der Lauf­zeit eines Auftrags sind in Form von E-Mails wirksam. Eine di­gi­tale Sig­na­tur ist keine Wirk­sam­keits­vor­aussetzung.

2. Leistungen

Wir fertigen Übersetzungen nach den Grundsät­zen einer ord­nungsgemäßen Berufs­aus­übung. So­weit der Auf­trag­­geb­er keine höchstpersönliche Über­­setzungs­leis­tung in Auf­trag gibt, dürfen wir uns fachkundiger Personen („Zu­lie­ferer“) bedienen.

Die Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere erfolgt nach der Natur der Sache inner­halb ei­nes Ermessensspielraums. Der Auftraggeber kann in er­heb­lichem Umfang zur Qualitätsver­bes­se­rung bei­tra­gen, indem er uns über Funktion und Ziel­gruppe einer Übersetzung informiert sowie Glos­sare und/oder Re­ferenzmaterial zur Verfügung stellt. Zu unseren Leistungen gehört es nicht, unter­nehmens­spezifi­sches Vokabular auf anderem Wege zu ermitteln. Die Übersetzungs­leistung umfasst keine in­halt­liche Prüfung der Aus­gangstexte auf Vollständigkeit, Rich­tig­keit, Wider­spruchs­losigkeit oder auf Urheberrechte Dritter. Sie umfasst auch keine Beratung über kultur­spezifische oder recht­liche Besonderheiten im Land der Ziel­­sprache.

Von uns genannte Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Zielvorgaben. Die Einhaltung unserer Leis­tungs­ver­pflichtung setzt jedoch die rechtzeitige und ord­nungs­ge­mä­ße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragge­bers voraus. Teillieferungen und -rechnungen sind zu­lässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutba­rer Sorgfalt und unter Einsatz angemessener Mittel nicht abwenden können, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, gleichviel, ob diese Hinder­nisse bei uns oder bei unseren Zulieferern ein­getreten sind. Zu solchen un­vor­her­ge­se­henen Hinder­nissen gehören beispielsweise Betriebsstö­rungen, Krank­heit, Ener­gieversorgungsschwierig­keiten, Verzögerungen auf dem Postweg, unvoll­ständige Fax- oder E-Mail-Übertragungen, inkom­patible Dateiformate, Netzwerk- oder Serverfehler. Beide Seiten sind verpflichtet, festgestellte Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber sind die be­reits erbrachten Teilleistungen zu vergüten. Wir behalten uns vor, einen pauschalen Schadens­ersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Scha­den wesentlich niedriger liegt. Die Gel­tend­ma­chung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

Sollte der Auftrag die Erstellung eines Glossars beinhalten, über­tragen wir dem Auf­trag­geber nur ein einfaches Nut­zungs­recht, d.h. wir sind berechtigt, dieses Glos­sar auch ander­weitig zu verwenden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die für den einzelnen Auftrag verein­bar­ten Preise. Eventuelle Bankgebühren für Auslands­über­wei­sungen trägt der Auftraggeber. Nachträglich vom Auf­trag­geber ge­for­der­te Zusatzleistungen sind gesondert zu ver­gü­ten. Än­dert der Auftrag­geber den Ausgangstext wäh­rend des laufenden Übersetzungsauftrags, sind zu­sätz­lich über­setzte Zeilen entsprechend dem verein­bar­ten Preis abzurechnen.

Alle Rechnungen sind ohne Abzug spätestens an dem in der Rechnung bestimmten Datum zu be­zah­len. Danach tritt Verzug auch ohne gesonderte Mah­nung ein. Erst durch vollständige Zahlung erwirbt der Auftraggeber das Nut­zungs­recht an unserer Leistung.

Der Auftraggeber kann uns gegenüber nur mit rechts­kräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.

4. Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unserer Leistung unverzüglich, verdeckte Mängel unver­züglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Wir er­halten mindestens zwei Mal die Möglichkeit zur Nach­besserung.

Führt ein Mangel oder eine andere Pflichtverlet­zung zu einem Schaden, so haften wir nach den ge­setzlichen Be­stimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Pro­dukthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder gro­ber Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Scha­den auf einer schuldhaften Verletzung einer we­sent­lichen Vertragspflicht beruht, haften wir im übrigen nur für den vertrags­typischen Schaden. Weiter­ge­hen­de vertragliche oder deliktische Scha­denser­satz­an­sprüche des Auftraggebers sind aus­ge­schlos­sen. Wir haften insbesondere nicht für mittelbare Schäden, für ent­gangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, es sei denn, dass wir oder unsere Erfül­lungs­gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

5. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, alle Informationen, die wir im Zu­sammenhang mit Übersetzungs­arbeiten erhalten, ver­trau­lich zu behandeln. Diese Verpflichtung erle­gen wir auch un­seren Zulieferern auf. Über­mitt­lungen per unver­schlüs­selter E-Mail verstoßen nicht gegen die Geheim­haltungs­pflicht in diesem Sinne.

6. Verjährung

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Scha­dens­ersatz ver­jähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs. 3 BGB in einem Jahr ab Lieferung unserer Leistung.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemei­nen Auf­trags­bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entste­hen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechts­streitigkeiten ein­schließ­lich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­trags­verhältnis ist unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.