Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit uns auch zukünftig geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang unserer Leistungspflicht ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.
Erklärungen zum Vertragsabschluss, zur Konkretisierung der Leistung oder Mitteilungen während der Laufzeit eines Auftrags sind in Form von E-Mails wirksam. Eine digitale Signatur ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Wir fertigen Übersetzungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung. Soweit der Auftraggeber keine höchstpersönliche Übersetzungsleistung in Auftrag gibt, dürfen wir uns fachkundiger Personen („Zulieferer“) bedienen.
Die Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere erfolgt nach der Natur der Sache innerhalb eines Ermessensspielraums. Der Auftraggeber kann in erheblichem Umfang zur Qualitätsverbesserung beitragen, indem er uns über Funktion und Zielgruppe einer Übersetzung informiert sowie Glossare und/oder Referenzmaterial zur Verfügung stellt. Zu unseren Leistungen gehört es nicht, unternehmensspezifisches Vokabular auf anderem Wege zu ermitteln. Die Übersetzungsleistung umfasst keine inhaltliche Prüfung der Ausgangstexte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit oder auf Urheberrechte Dritter. Sie umfasst auch keine Beratung über kulturspezifische oder rechtliche Besonderheiten im Land der Zielsprache.
Von uns genannte Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Zielvorgaben. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Teillieferungen und -rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt und unter Einsatz angemessener Mittel nicht abwenden können, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind. Zu solchen unvorhergesehenen Hindernissen gehören beispielsweise Betriebsstörungen, Krankheit, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen auf dem Postweg, unvollständige Fax- oder E-Mail-Übertragungen, inkompatible Dateiformate, Netzwerk- oder Serverfehler. Beide Seiten sind verpflichtet, festgestellte Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages durch den Auftraggeber sind die bereits erbrachten Teilleistungen zu vergüten. Wir behalten uns vor, einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
Sollte der Auftrag die Erstellung eines Glossars beinhalten, übertragen wir dem Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. wir sind berechtigt, dieses Glossar auch anderweitig zu verwenden.
Es gelten die für den einzelnen Auftrag vereinbarten Preise. Eventuelle Bankgebühren für Auslandsüberweisungen trägt der Auftraggeber. Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext während des laufenden Übersetzungsauftrags, sind zusätzlich übersetzte Zeilen entsprechend dem vereinbarten Preis abzurechnen.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug spätestens an dem in der Rechnung bestimmten Datum zu bezahlen. Danach tritt Verzug auch ohne gesonderte Mahnung ein. Erst durch vollständige Zahlung erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht an unserer Leistung.
Der Auftraggeber kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unserer Leistung unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Wir erhalten mindestens zwei Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Führt ein Mangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Wir verpflichten uns, alle Informationen, die wir im Zusammenhang mit Übersetzungsarbeiten erhalten, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung erlegen wir auch unseren Zulieferern auf. Übermittlungen per unverschlüsselter E-Mail verstoßen nicht gegen die Geheimhaltungspflicht in diesem Sinne.
Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs. 3 BGB in einem Jahr ab Lieferung unserer Leistung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.